Der Feuerzeug-Eklat in der Partie zwischen dem 1. FC Union Berlin und dem VfL Bochum beschäftigt weiter die Juristen: Die Eisernen legen wie angekündigt Einspruch vor dem Ständigen Schiedsgericht ein.
Nach Spielumwertung durch DFB-Gerichte
„Der 1. FC Union Berlin hat am heutigen Mittwoch, vertreten durch die auf Sportrecht spezialisierte Kanzlei Lentze Stopper, fristgerecht Schiedsklage beim Vorsitzenden des Ständigen Schiedsgerichts für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen erhoben“, heißt es auf der Website des 1. FC Union.
„Mit dieser Schiedsklage sollen jeweils die Urteile des DFB-Bundesgerichts vom 28.02.2025 und des DFB-Sportgerichts vom 09.01.2025 hinsichtlich der Spielwertung des Spiels gegen den VfL Bochum vom 14. Spieltag für unwirksam erklärt werden“, heißt es weiter.
Damit geht das juristische Ringen um die Spielwertung der Partie zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum weiter. Das Match des 14. Spieltags war am 14. Dezember 2024 von Schiedsrichter Martin Petersen in der Nachspielzeit unterbrochen worden, nachdem Bochums Keeper Patrick Drewes von einem Feuerzeug am Kopf getroffen worden war und nicht mehr weiterspielen konnte. Die letzten Minuten wurden schließlich mit einem Nichtangriffspakt beider Teams zu Ende gespielt.
Anschließend hatten die Eisernen zwei juristische Niederlagen erlitten. Das DFB-Bundesgericht bestätigte das Urteil aus erster Instanz und wertete die mit einem 1:1 zu Ende gegangene Partie rückwirkend mit 0:2. Allerdings hatten die FCU-Verantwortlichen bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung angekündigt, Einspruch vor dem Schiedsgericht einlegen zu wollen. Dies ist nun offiziell geschehen, eine letztinstanzliche Entscheidung wird damit in dem Streit gefällt.
Das Ständige Schiedsgericht ist für sämtliche Streitigkeiten zwischen einem Profiklub und dem Deutschen Fußball-Bund beziehungsweise der Deutschen Fußball Liga (DFL) zuständig. Das Urteil ist für beide Vereine auch aus sportlicher Sicht von enormer Bedeutung. Sowohl Union als auch Bochum brauchen Punkte im Abstiegskampf. Ein Urteil soll – wenn möglich – nach Informationen der DPA noch vor Saisonende gefällt werden.