Der DFB muss sich mit zwei Klagen von Schiedsrichtern gegen Altersdiskriminierung auseinandersetzen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verhandelt in dieser Woche über die Forderungen von Manuel Gräfe, die sich mittlerweile auf 830.000 Euro summieren. Das Landesarbeitsgericht Köln muss demnächst über eine Beschwerde von Francisco Lahora entscheiden.
Lahora legt Beschwerde ein
Im Sommer 2021 musste Manuel Gräfe seine Karriere als Bundesliga-Schiedsrichter beenden, weil er die Altersgrenze von 47 Jahren erreicht hatte. Diese wurde vor zwei Jahren vom Landgericht Frankfurt am Main als nicht rechtmäßig erklärt, weshalb der DFB zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 48.500 Euro verurteilt wurde. Den Schadensersatz aufgrund entgangener Einnahmen bekam Gräfe jedoch nicht zugesprochen, weshalb er in Berufung ging. Der DFB reagierte mit einer Anschlussberufung.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main befasst sich am Donnerstag mit einer Forderung von rund 830.000 Euro. In erster Instanz hatte Gräfe 190.000 Euro Schadensersatz verlangt, weil für die erste Saison nach seinem Ausscheiden der Betrag für die Abtretung der Persönlichkeitsrechte in Höhe von 70.000 Euro weitergezahlt worden war.
Die jetzige Forderung basiert auf der Annahme, dass der heute 51-Jährige noch drei weitere Jahre Bundesliga-Spiele hätte leiten können, was mit Einnahmen von 260.000 Euro pro Saison verbunden gewesen wäre.
Die mündliche Verhandlung vor dem OLG sollte bereits im Dezember stattfinden, wurde aber abgesagt, weil der Gerichtskostenvorschuss nicht vollständig eingegangen war. Gräfe und sein Anwalt hatten die Schadensersatzforderung wenige Tage zuvor gemäß den gestiegenen Schiedsrichterhonoraren angehoben. Die aktualisierte Rechnung über die Gerichtskosten hatte Gräfe nicht rechtzeitig erreicht.
Lahora legt nach Klageabweisung Beschwerde ein
Nach Gräfes Teilerfolg vor dem Landgericht wurde die Altersgrenze für Schiedsrichter gestrichen. So pfeift Felix Brych mit 49 Jahren nach wie vor in der Bundesliga. Gräfe ist nicht der Einzige, der wegen Altersdiskriminierung gegen den DFB klagt und eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz fordert. Ende 2024 reichte Francisco Lahora Klage ein, weil er nach eigener Aussage mit 28 Jahren trotz positiver Bewertungen wegen seines Alters nicht für einen Karriereweg in der 3. Liga berücksichtigt worden sei. Um dorthin aufzusteigen, sei eine Altersgrenze von 25 Jahren gelebte Praxis.
Die Klage wurde inzwischen vom Arbeitsgericht Bonn abgewiesen, weil zwischen dem Verband und dem Schiedsrichtern kein Arbeitsvertrag bestehe. Lahora hat Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt und will gegebenenfalls vor einem staatlichen Gericht klagen. Der Gegenstandswert seiner Klage beläuft sich auf 20.820 Euro.