Eintracht Frankfurt wird vom DFB-Sportgericht zur Kasse gebeten: Für insgesamt fünf Geldstrafen ist ein Betrag von über 90.000 Euro zu begleichen. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.
Auch 8000-Euro-Spende angeordnet
Sportlich surft die Eintracht auf der Erfolgswelle, in der Bundesliga ist die SGE klar auf Champions-League-Kurs. Das Europa-League-Halbfinale ist nach dem 1:1 bei Tottenham Hotspur ebenfalls im Bereich des Möglichen. Schlechte Nachrichten gibt es nun allerdings für die Finanzabteilung: Das DFB-Sportgericht bittet die Hessen zur Kasse – in gleich fünf Fällen.
Wie der DFB am Freitag mitteilte, wurde Frankfurt wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 91.750 Euro belegt. Von dieser Summe kann die SGE bis zu 30.300 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Das wäre dem DFB allerdings bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen.
Zudem hat das DFB-Sportgericht der Eintracht übrigens aufgelegt, eine Spende in Höhe von 8000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu überweisen. Hintergrund: Am 11. Januar beim Auswärtsspiel auf St. Pauli zeigten SGE-Fans unangebrachte Banner.
Das 1:0 der Frankfurter in Hamburg beschäftigte den DFB aber auch aus anderen Gründen: In besagtem Spiel zündeten SGE-Anhänger direkt nach Wiederanpfiff mindestens 35 bengalische Feuer. Die daraus resultierende Rauchentwicklung führte zu einer knapp zweieinhalbminütigen Unterbrechung. Weil Eintracht-Fans auch in der 55. Minute bengalisches Feuer zündeten, belief sich die Strafe fürs Spiel an der Elbe auf 46.500 Euro.
Wiederholungstäter
Wesentlich geringer ins Gewicht fallen das Auswärtsspiel in Heidenheim am 1. Dezember (fünf bengalische Feuer, Spielverzögerung – 6250 Euro), das DFB-Pokalspiel bei RB Leipzig am 3. Dezember (ein bengalisches Feuer – 1000 Euro) sowie das Heimspiel gegen Mainz kurz vor Weihnachten (zwei Feuerzeuge und ein Plastikbecher flogen aufs Feld – 3000 Euro).
Die zweithöchste der fünf Strafen gab es vom DFB für das Auswärtsspiel in Sinsheim Ende Januar: Insgesamt 35.000 Euro zahlt der Verein für mindestens zehn Rauchtöpfe und 25 bengalische Feuer. Da der Verein bereits allen fünf Urteilen zugestimmt hat, sind sie rechtskräftig.