Das DFB-Sportgericht hat Bayer Leverkusen und Union Berlin wegen des Abbrennens von Pyrotechnik mit saftigen Geldstrafen belegt. Beide Bundesligisten müssen sechsstellige Summen berappen.
Auch Union muss zahlen
Zwei Auftritte zu Jahresbeginn kommen dem entthronten Double-Sieger Bayer Leverkusen teuer zu stehen. Am Montag gab das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes bekannt, die Werkself wegen „unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit zwei Geldstrafen zu belegen, die sich in Summe auf einen Betrag in Höhe von 242.000 Euro belaufen.
Zunächst habe der Leverkusener Angang beim Auswärtsspiel in Dortmund, das Bayer mit 3:2 gewann, 62 Bengalische Feuer, neun Rauchkörper und einen Blinker gezündet, was dem Klub eine Geldstrafe in Höhe von 72.000 Euro einbrachte.
Beim Pokal-Viertelfinale gegen den 1. FC Köln (3:2 n.V.) seien „mindestens 140 Bengalische Feuer und mindestens 30 Rauchtöpfe“ abgebrannt worden, weswegen Bayer weitere 170.000 Euro berappen muss. Insgesamt 80.500 Euro könne man für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Union Berlin muss 173.000 Euro zahlen
Nicht ganz so hart wie die Werkself hat es Union Berlin erwischt, doch auch die Köpenicker trifft eine sechsstellige Geldstrafe. Für das Abbrennen von Pyrotechnik in fünf Fällen sind es 173.000 Euro, die die Eisernen nach Urteil des Sportgerichts zahlen müssen, wobei bis zu 57.600 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden können.
Den Großteil der Summe machen Vorfälle während der Spiele gegen Borussia Dortmund (0:6) mit 72.000 Euro und beim VfL Bochum (1:1) mit 64.000 Euro aus.
Beide Vereine haben den Urteilen zugestimmt, sie sind somit rechtskräftig.