DFB bestraft FC Bayern für Fan-Banner

Im April hatten Fans des FC Bayern via Banner Kritik an der Aufarbeitung des Todesfalls Lorenz A. in Oldenburg geäußert. Dafür kassierte der Klub nun eine Geldstrafe.

„Nicht mehr hinnehmbar“

Das DFB-Sportgericht hat den FC Bayern am Dienstag zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro verurteilt. Hintergrund ist aber keines der Pyrotechnik-Vergehen, die der Verband in den ersten drei Ligen regelmäßig ahndet, sondern ein Banner, das Anhänger des deutschen Rekordmeisters beim Heimspiel gegen den 1. FSV Mainz 05 (3:0) am 26. April aufgehängt hatten und das keinen sportlichen Hintergrund hatte.

Rund einen Monat, nachdem der 21 Jahre junge Schwarze Lorenz A. in Oldenburg von einem Polizisten erschossen worden war, kritisierten die Fans die Aufarbeitung des Falls. „Rassistische Mörderbullen ermitteln gegen rassistische Mörderbullen?! Gerechtigkeit für Lorenz!“, war auf dem Banner zu lesen. Die Botschaft zielte mutmaßlich darauf ab, dass die benachbarte Polizei aus Delmenhorst die Ermittlungen übernommen hatte, wo 2021 Qosay Khalaf in Polizeigewahrsam gestorben war.

Das DFB-Sportgericht sieht in dem Banner ein „unsportliches Verhalten“ und ließ sich auch von der Argumentation des FC Bayern nicht von der Geldstrafe abbringen: Der Urteilsbegründung zufolge hatten die Münchner betont, „dass durch den Text des Banners der Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB nicht erfüllt sei, da es sich um ein Werturteil handele, das sich nicht gegen einen identifizierbaren Personenkreis richte. Die mit dem Banner zum Ausdruck gebrachte Kritik an rassistisch motivierter Polizeigewalt und dessen teils unzureichender Sanktionierung aufgrund mangelnder Kontrollmechanismen (…) sei legitim“.

Für das Sportgericht geht das Banner jedoch „über das noch zulässige und hinnehmbare Maß hinaus“, weil die Aufschrift „eine unzulässige herabwürdigende Äußerung gegenüber der Polizei“ darstelle und diese „- jedenfalls das Personal im Fall Lorenz A. – generalisierend kategorisch als rassistisch bezeichnet und als Bastarde betitelt“ werde. „Dies ist unsportlich und – auch unter Berücksichtigung der Meinungsäußerungsfreiheit – nicht mehr hinnehmbar“, so das Fazit.

Der FCB hat noch die Möglichkeit, binnen 24 Stunden Einspruch gegen das Urteil einzulegen.

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