DFB verhängt 149.000 Euro Geldstrafe gegen Werder Bremen

Für Vorkommnisse in zwei verschiedenen Partien und Wettbewerben muss der SV Werder Bremen insgesamt eine sechsstellige Strafe zahlen. Das gab der DFB am Mittwoch bekannt.

Vorfälle in zwei Partien

75.000 der insgesamt 149.000 Euro stammen aus dem Abbrennen „mindestens zehn pyrotechnischer Gegenstände“ vor Beginn und „mindestens 30 pyrotechnischer Gegenstände“ zu Beginn der zweiten Hälfte des Bundesligaspiels beim FC St. Pauli (2:0 für Werder) am 14. Dezember 2024. Das schreibt der DFB auf seiner Website. Wegen der daraus entstehenden Rauchentwicklung habe die Partie erst mit knapp fünfminütiger Verspätung angepfiffen werden können und sei dann noch einmal für zwölf Minuten unterbrochen worden.

Anklage hatte der DFB-Kontrollausschuss erhoben – wegen des unsportlichen Verhaltens der Werder-Anhänger. Gegen dieses Urteil des DFB-Sportgerichts im Einzelrichterverfahren geht der SVW ebenso wenig vor wie gegen ein weiteres. Denn im Rahmen des DFB-Pokal-Viertelfinals beim späteren Finalisten Arminia Bielefeld (1:2 aus Bremer Sicht) habe der grün-weiße Anhang am 25. Februar mindestens 74 Bengalische Feuer abgebrannt. Die Geldstrafe beträgt dafür 74.000 Euro.

Beide Urteile sind rechtskräftig. Insgesamt bis zu 49.600 von den 149.000 Euro darf der Bundesligist für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, muss das dem DFB aber bis zum 31. Dezember 2025 nachweisen.

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