Nach Feuerzeugwurf in Berlin: DFB-Sportgericht wertet Spiel 2:0 für Bochum

Das DFB-Sportgericht hat entschieden: Nach dem Feuerzeugwurf gegen VfL-Torwart Patrick Drewes im Bundesligaspiel Union gegen Bochum wurde das Spiel mit 2:0 für die Gäste gewertet. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Einspruch von Union-Seite zu erwarten

Noch bevor am Freitag das erste Bundesligaspiel des Jahres 2025 stattfindet, ging es auf dem DFB-Campus in Frankfurt am Main um Punkte. Das DFB-Sportgericht verhandelte am Donnerstag mündlich über Bochums Einspruch gegen die Spielwertung des 1:1 bei Union Berlin, der aus dem Feuerzeugwurf auf Patrick Drewes resultierte. Letztlich entschied das Gericht unter der Leitung von Stephan Oberholz, das Spiel mit 2:0 für Bochum zu werten.

„Natürlich sind wir uns bewusst, dass die Umwertung das allerletzte Mittel sein muss. Die Umstände ließen uns jedoch kaum eine andere Möglichkeit. Der Torwart war durch die Verletzung eingeschränkt, der Arzt hat ihm die Entscheidung abgenommen, dass Drewes nicht weiterspielte. Eine besondere Schauspieleinlage oder ein Komplott haben wir keine hinreichenden Anhaltspunkte“, betonte Oberholz.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Berufung dagegen vor dem DFB-Bundesgericht ist möglich, aller Voraussicht nach wird Union Berlin sie einlegen. Das muss im Laufe der nächsten sieben Tage erfolgen.

Bochum wollte zunächst nicht weiterspielen

Drewes war im betroffenen Spiel in der zweiten Minute der Nachspielzeit beim Stand von 1:1 von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug am Kopf getroffen worden und konnte nach minutenlanger Behandlung nicht mehr weiterspielen. Daraufhin bat Schiedsrichter Martin Petersen beide Teams in die Katakomben.

Ursprünglich wollten die Bochumer aus diesen auch gar nicht mehr aufs Feld zurückkehren, ehe sie dann „nur unter Protest“ ihre Meinung änderten: So brachten die Teams die Partie nach einer gut 28-minütigen Unterbrechung mit einem Nichtangriffspakt offiziell zu Ende – mit Stürmer Philipp Hofmann im VfL-Torwarttrikot, weil Bochum sein Wechselkontingent bereits erschöpft hatte.

Unmittelbar nach Schlusspfiff hatte das Tabellenschlusslicht einen Einspruch angekündigt und diesen auch fristgerechnet beim DFB eingereicht. Nach Eingang des Protests hatte der DFB angekündigt, die Beteiligten anzuschreiben und entsprechende Stellungnahmen bis zum 19. Dezember einzufordern. Nach Auswertung der Stellungnahmen hatte sich das Sportgericht für das mündliche Verfahren entschieden.

„So ein Verhalten ist wettbewerbswidrig.“ (Anton Nachreiner)

In der gut 90-minütigen Beweisaufnahme des DFB-Sportgerichts wurden zahlreiche Zeugen gehört, darunter Schiedsrichter Petersen, Bochums Torwart Drewes und VfL-Mannschaftsarzt Mark Sandfort. Dieser hatte deutlich gemacht, dass er aufgrund der DFL-Richtlinien bei Kopfverletzungen entschieden hatte, dass Drewes nicht mehr weiterspielen konnte.

Der Nichtangriffspakt stieß auf scharfe Kritik beim DFB-Kontrollausschuss, der dadurch den sportlichen Wettbewerb gefährdet sieht. „So ein Verhalten ist wettbewerbswidrig. Man stelle sich vor, zwei Mannschaften einigen sich auf ein Ergebnis und eine dritte steigt deswegen ab“, kritisierte Anton Nachreiner, der Vorsitzende des Kontrollausschusses.

Er hatte auch kein Verständnis dafür, dass die Partie nach dem Feuerzeugwurf nicht direkt durch den Schiedsrichter abgebrochen wurde. Bei dieser Entscheidung erhielt Petersen allerdings Rückendeckung von Schiedsrichter-Lehrwart Lutz Wagner: „Die Partie wurde ordnungsgemäß zu Ende geführt.“

Zusätzliches Ermittlungsverfahren gegen Union aufgrund des Feuerzeugwurfs

Zusätzlich leitete der DFB-Kontrollausschuss ein Ermittlungsverfahren gegen Union Berlin aufgrund des Feuerzeugwurfs ein. Auch hierzu mussten die Köpenicker, die den Täter sofort ausfindig gemacht hatten, eine Stellungnahme abgeben. Eine Sanktion steht aber noch nicht fest.

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