Zwayers Versäumnis, das irgendwie alle versäumt haben

Am Sonntag trennten sich Bayer 04 Leverkusen und Borussia Mönchengladbach 1:1. So weit, so unspektakulär. Eine nicht wahrgenommene und geahndete Szene hätte aber eine Standardchance im Strafraum verursachen müssen.

Kuriose Szene in Leverkusen

Es läuft die 50. Spielminute beim rheinischen Nachbarduell zwischen Leverkusen und Gladbach (1:1), als Shuto Machinos versuchter und missglückter Kunstschuss aus über 40 Metern im Begriff ist, völlig ungefährlich etwa 13 Meter links am Tor vorbeizukullern. Dort wärmen sich zu diesem Zeitpunkt Bayer-Reservespieler auf, einer davon will das Spiel offenbar schnell machen und passt den Ball zu Leverkusens Schlussmann Mark Flekken.

Das Problem nun: Der Ersatzspieler steht zum Zeitpunkt seiner Ballberührung mindestens auf der Grundlinie, wenn nicht sogar leicht im Feld. Das ist auf den TV-Bildern gut erkennbar. Der Ball wurde folglich innerhalb des Strafraums gespielt – und das hätte geahndet werden müssen, da es sich um eine klare Regelwidrigkeit handelt. Die Begegnung aber lief weiter, auch weil der weit entfernte Schiedsrichter Felix Zwayer, in dessen Sichtfeld die Aktion stattfand, ebenso wenig reagierte wie sein Assistent an der Seitenlinie.

Zu Zwayers Verteidigung kann man aber anführen, dass die Szene während des Spiels offenbar von so gut wie niemandem wirklich gesehen wurde, weder von den Gladbachern noch von den Medien im Nachgang wurde die Szene thematisiert – und auch Machino und dessen Kollegen reagierten auf dem Platz überhaupt nicht darauf. Flekken blickte in dem Moment wohl kurz weg, platzierte den Ball im Fünfer und führte den Abstoß kurz aus.

Für so manch einen dürfte es im Sinne des Fußballs sein, dass die Szene nicht geahndet wurde, schließlich wäre der völlig harmlose Ball nur eine Millisekunde später vor dem Kontakt des Auswechselspielers im Aus gelandet. Klar ist aber auch: Regeln sind Regeln.

Kiel kennt sich aus

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In der vergangenen Saison wäre das sogar ein Fall für den VAR gewesen, da derartige Handlungen laut Reglement bis vor wenigen Monaten noch mit Strafstoß zu ahnden gewesen wären. Holstein Kiel dürfte das nur zu gut kennen, hatte man am 25. Oktober 2019 beim 2:1 gegen den VfL Bochum das zwischenzeitliche 1:1 kassiert, weil Michael Eberwein als Ersatzspieler einen restlos ungefährlichen Ball knapp im Strafraum zu seinem Torhüter gespielt hatte und es infolgedessen Strafstoß für den VfL gab.

Heutzutage ist die Regel nicht mehr so rigoros, wurde sie doch zuletzt ordentlich entschärft. So besagt inzwischen Regel 9, dass, wenn Akteure, die nicht auf dem Platz stehen dürften, den Ball ohne unfaire Absicht berühren, bevor er aus dem Spiel ist, es ab sofort nur noch einen indirekten Freistoß und keine persönliche Strafe mehr gibt.

Heißt: Referee Zwayer hätte nicht auf Strafstoß für Gladbach entscheiden müssen, sehr wohl aber auf indirekten Freistoß an der Grundline. Das tat er nicht und brachte die erstmals von Interimstrainer Eugen Polanski betreute Fohlenelf somit um eine potenziell gute Standardchance mit zumindest erwartbarem Chaos im Strafraum durch das Stellen der Mauer – mehr aber auch nicht. Demnach auch kein Fall für den VAR.

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