Kartellamtschef Mundt: „Nicht nur auf dem Papier“

Das Prüfverfahren zur 50+1-Regel trägt Züge eines langen Ballwechsels bei einem Tennismatch. Nun erklärte Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt, warum die Behörde lediglich Empfehlungen aussprach und konkrete Lösungen aus der Liga erwartet.

Wie geht es weiter mit der 50+1-Regel?

Im Grunde sei es wie bei der Fusionskontrolle, erläuterte Mundt bei der Jahrespressekonferenz des Bundeskartellamts (BKartA) an diesem Mittwoch: „Da ist es auch nicht an uns, den Unternehmen die Auflagen zu nennen, sondern an ihnen, Vorschläge vorzulegen. Aus einem ganz einfachen Grund: Die kennen ihre Märkte sehr viel besser als wir Beamte. Die Lösung überlässt man besser der Praxis und einem Konsens zwischen DFL und Mitgliedsvereinen.“

Ausnahmen und Umgehungen stehen der Anwendung im Wege

Die seit 2018 laufende Prüfung der Regel, die den dominierenden Einfluss des mitgliederbestimmten e.V. auch in eine Profifußball-Kapitalgesellschaft sicherstellen sollen, durch die Wettbewerbshüter trug zuletzt Züge eines Tennismatches. Einer vorläufigen Einschätzung der Bonner Behörde anno 2021 folgten Verpflichtungszusagen der Deutschen Fußball-Liga DFL, speziell mit Blick auf die Förderausnahmen Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg (sowie dereinst die TSG Hoffenheim, wo Kapitalgeber Dietmar Hopp seine Stimmenmehrheit wieder an den e.V. rückübertragen hat). Auf Basis der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs EuGH u.a. zur Super League reichen diese in den Augen des Amtes aber nicht mehr aus. Es erklärte, dass 50+1 wettbewerbsrechtlich unbedenklich sei, die Förderausnahmen und Fälle wie RB Leipzig oder die eigentümliche Konstellation bei Hannover 96 einer konsistenten wie konsequenten Anwendung im Wege stünden. Bis 18. August muss nun wiederum die Liga Stellung hierzu beziehen.

Also: Es ist kompliziert. Wobei Mundt die potenziellen Lösungswege als gar nicht so herausfordernd betrachtet, wie er am Mittwoch betonte. Etwa mit Blick auf die Sachsen, wo 50+1 formell eingehalten wird, allerdings bislang nur eine handverlesene Anzahl an Mitgliedern, die allesamt mit Hauptsponsor Red Bull verknüpft sind, über Stimmrechte im e.V. verfügt. Dass RB auf dem Schirm der Behörde ist, ist spätestens seit einem ausführlichen Schreiben im Mai 2024 bekannt. Die Empfehlung einer Öffnung kommt also wenig überraschend.

„Das herauszufinden ist Aufgabe der DFL und der Vereine“

„Alle fragen: Wie geht das?“, schildert Mundt mit Blick auf die Lösung der „Causa Leipzig“ und schiebt die Verantwortung nun dem Profifußball selbst zu: „Das herauszufinden ist im Grunde genau die Aufgabe der DFL und der Vereine. Ob es so wahnsinnig schwierig ist, da mache ich mal ein Fragezeichen dahinter.“ Wobei es durchaus juristische Hürden gibt, etwa die Vereinsautonomie, die es Vereinen, sofern sie keine Monopolisten sind, zumindest ermöglichen muss, Mitglieder abzulehnen – wie es etwa Eintracht Frankfurt schon mit AfD-Politikern getan hat. Andererseits: Die Empfehlung des Amtes ist ganz offensichtlich aus der Perspektive der Öffnung für alle gedacht, nicht aus dem Blickwinkel der Verschließung für manche.

Einmal von Leipzig weggegangen zur Frage der stärkeren Mitgliederpartizipation: Ob die in der Branche durchaus diskutierten hybriden Mitgliederversammlungen, wie sie künftig Borussia Dortmund anbieten will, diesen Aspekt stützen würden, wollte Mundt nicht beantworten: „Uns geht es um den generellen Rahmen: Die Mitglieder sollen die Möglichkeit haben, mitbestimmen zu können, wenn es um die tatsächliche Einflussnahme geht. Was wir wollen, ist, dass irgendwelche Dinge nicht nur auf dem Papier stehen, sondern dass die konsequent umgesetzt werden.“ Das, unterstrich der 64-Jährige, sei auch in der Rechtsprechung des EuGH verankert.

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