Zuletzt stand die TSG Hoffenheim überspitzt formuliert fast so oft vor Gericht wie auf dem Fußballplatz. Immerhin ein Verfahren wurde nun ad acta gelegt – mutmaßlich gegen eine Abfindung.
Rechtsstreit mit Fröhling läuft weiter
Denn wie das zuständige Arbeitsgericht (ArbG) Mannheim bestätigt, haben sich die TSG Hoffenheim und eine gegen ihre Kündigung vorgehende Führungskraft aus der Lizenzspieler-Abteilung außergerichtlich geeinigt. Dabei handelt es sich um Maximilian Vollmar, der 2019 vom 1. FC Köln, auf den die Kraichgauer an diesem Freitagabend (20.30 Uhr, LIVE! bei kicker.de) treffen, gekommen war. Zunächst als Teammanager, dann als Leiter des Lizenzbereichs.
Mit Ex-Assistent Fröhling wird weiter prozessiert
Die Trennung von dem 39-Jährigen kam überraschend, offenbar auch für die Mannschaft selbst, zumal sie deutlich nach Saisonende 2024/25 ausgesprochen worden sein soll. Vollmar wollte sich auf Anfrage nicht weiter äußern, die TSG bestätigte die Einigung, wollte aber keine Details preisgeben. Bereits im Juli war es vor dem ArbG zu einem Gütetermin gekommen, bei dem zunächst keine Einigung gelang. Mutmaßlich dürfte der Klub eine ordentliche Abfindung in die Hand genommen haben.
Keine Einigung dagegen gibt es im Rechtsstreit mit Ex-Assistenztrainer Frank Fröhling, der auf Entfristung seines Arbeitsvertrags klagt. Der 47-Jährige befand sich bereits von 2007 bis 2015 in Diensten der TSG und kehrte nach Stationen beim Hamburger SV, dem FC Schalke 04 und dem SC Paderborn 2022 mit André Breitenreiter zurück. Nach der Spielzeit 2024/25 lief sein Vertrag im Kraichgau aus. Auch hier kam es bereits zu einem Gütetermin, der keine Einigung brachte.
In der Sache Mayer liegt beim zuständigen LG noch nichts vor
Öffentlichkeitswirksam verhandelt wurde zuletzt bekanntlich das von der TSG ausgesprochene und zumindest für das Stadion kassierte Hausverbot gegen Spielerberater Roger Wittmann und Ex-Nachwuchschef Dirk Mack, der nun für die Hobra arbeitet, eine Firma von Geldgeber Dietmar Hopp.
Dass dagegen beim Landgericht Heidelberg – für diese Position ist ein LG und nicht ein ArbG zuständig – noch nichts vorliegt in der Sache Prof. Dr. Jan Mayer spricht dafür, dass zwischen dem Klub und dem Sportpsychologen Gespräche über eine gütliche Einigung stattfinden könnten. Anfang August hatte der Bundesligist recht schmallippig kommuniziert, dass Mayer von seinen Positionen als Geschäftsführer zweier Tochtergesellschaften abberufen wird.