Feuerzeugwurf: Berufung von Kiel und St. Pauli unzulässig

Die juristische Aufarbeitung des Feuerzeugwurfs gegen Bochums Torwart Patrick Drewes hat auch Einfluss auf den Abstiegskampf. Holstein Kiel und der FC St. Pauli scheitern aber bei ihrer Berufung.

Entscheidung des Bundesgerichts

Für den FC St. Pauli und Holstein Kiel war das Verfahren vor dem DFB-Bundesgericht schon nach gut einer Stunde beendet. Unter dem Vorsitz von Oskar Riedmeyer entschied die zweite Instanz der Sportgerichtsbarkeit, dass die Berufung der beiden Klubs gegen das Urteil des Sportgerichts vom 9. Januar „als unzulässig verworfen“ wird. Ein „unmittelbar berechtigtes Interesse“ wie in Paragraf 26 der Rechts- und Verfahrensordnung gefordert sei wegen fehlender Unmittelbarkeit nicht gegeben.

Das Sportgericht hatte das Spiel vom 14. Spieltag zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum mit 2:0 für Bochum gewertet, weil Torwart Patrick Drewes in der Schlussphase von einem Feuerzeug getroffen wurde und nach eigenen Angaben nicht weiterspielen konnte. Über die Berufung von Union Berlin gegen das Urteil wird am Freitagnachmittag entschieden.

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