Noch ist nichts entschieden, aber die Weichen sind gestellt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hält die Schadensersatzforderung für Verdienstausfall von Ex-Schiedsrichter Manuel Gräfe zumindest für die erste Saison nach seinem Ausscheiden für angemessen. Ungeklärt ist, ob eine wichtige Frist versäumt wurde.
Gespräche über Comeback
Das Oberlandesgericht (OLG) teilt im Berufungsverfahren die Auffassung des Landgerichts (LG), dass die frühere Regelung, Schiedsrichter nicht länger als bis zum Alter von 47 Jahren im Profibereich einzusetzen, eine Altersdiskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darstellt. Manuel Gräfe hatte in erster Instanz für den immateriellen Schaden eine Entschädigung in Höhe von 48.500 Euro zugesprochen bekommen.
Hinsichtlich des materiellen Schadens vertrat das OLG eine andere Auffassung als das LG. Gräfe habe für die erste Saison nach seinem Ausscheiden durchaus Anspruch auf einen Verdienstausfall. „Für die Zeit danach gilt das aber nicht“, betonte der Vorsitzende Richter Richard Kästner.
Nach Ansicht des Senats hätte der DFB triftige Gründe vorbringen müssen, warum er Gräfe ab der Saison 2021/22 nicht mehr einsetzen könne. Das habe es aber nicht gegeben – abgesehen von der Altersgrenze. Nach kicker-Noten war Gräfe sogar der beste Bundesliga-Schiedsrichter 2020/21. Für Gräfe ist die Einschätzung des OLG aber nur ein Teilerfolg, er klagt in der Berufung auf Schadensersatz wegen Verdienstausfall für drei Spielzeiten in der Höhe von mehr als 830.000 Euro, wie der kicker am Montag exklusiv berichtete.
Bevor der OLG-Senat Anfang Juni ein Urteil verkündet, wollen beide Seiten noch einmal versuchen, aufeinander zuzugehen. „Es ist vieles auch im persönlichen Bereich schiefgelaufen“, sagte Richter Kästner. Während Gräfe lange darauf hoffte, dass für ihn wie später auch für Felix Brych eine Ausnahme in Sachen Altersgrenze gemacht oder diese aufgehoben wird, war die Entscheidung im Hintergrund wohl längst gefallen.
Das „Aus“ wurde Gräfe nach eigenen Angaben nicht mitgeteilt. Er habe „aus den Medien erfahren“, dass die neue Schiedsrichterliste am 26. Mai 2021 vom DFB-Präsidium ohne seinen Namen verabschiedet wurde. Strittig ist, ob die Entscheidung der Schiedsrichter-Führung vorher kommuniziert wurde. Der DFB hat bis zum 15. Mai 2024 Zeit nachzuweisen, dass Gräfe schon im April 2021 nach einem Gespräch mit dem Schiedsrichterchef Lutz-Michael Fröhlich davon wusste. Dann wäre die Zwei-Monats-Frist bei Einreichung der Klage Anfang Juli bereits verstrichen gewesen. Dem Ansinnen des DFB, die Gräfe-Klage am Donnerstag deswegen direkt abzuweisen, folgte das OLG jedoch nicht.
260.000 Euro Schadensersatz für die erste Saison?
„Es ging mir nie ums Geld, sondern darum, weiter pfeifen zu können. Meine Hand war immer ausgestreckt“, betonte Gräfe nach dem Ende der Verhandlung. Er könne sich sogar vorstellen, mit inzwischen 51 Jahren weiterzumachen. „Ich habe mich in den vergangenen Jahren fit gehalten, war im Sommer und im Winter im Trainingslager“, sagte Gräfe. Er verwies auf den Engländer Graham Scott, der 2023/24 mit 55 Jahren noch Spiele in der Premier League leitete.
Voraussetzung für ein Comeback wäre allerdings, dass die nun beginnenden Annäherungsversuche zwischen Gräfe und dem DFB erfolgreich verlaufen. Auf die Schadenersatzforderungen aus der ersten Saison nach seinem Rücktritt wird der Ex-Schiedsrichter dabei wohl kaum verzichten. Diese hatte er in erster Instanz auf 260.000 Euro beziffert. Wovon 70.000 durch die Weiterzahlung für die Abtretung der Persönlichkeitsrechte für ein weiteres Jahr bereits überwiesen wurden. Allerdings wurde in der Folgesaison die Weiterzahlung auf zwei Spielzeiten verlängert.
Scheitern die Gespräche, bleibt es bei der Urteilsverkündung am 5. Juni.

