Stuttgart scheitert mit Einspruch gegen Woltemade-Sperre

Nick Woltemade wird dem VfB Stuttgart bei Union Berlin nicht zur Verfügung stehen. Ein Einspruch der Schwaben gegen seine Sperre ist abgewiesen worden. Zum Unmut Alexander Wehrles, der Regelanpassungen vorschlägt.

Wehrle fordert Ende der Doppelbestrafung

Am 5. Spieltag dieser Saison passierte, was die Schwaben auch im Fall von Nick Woltemade als Grund für eine Aufhebung der automatischen Spielsperre ins Feld führten. Beim 2:2 in Wolfsburg schickte Schiedsrichter Sven Jablonski in der 63. Minute Atakan Karazor mit Gelb-Rot vom Feld. Ein Fehler, weil dieser bei der folgenschweren Aktion seinen Gegenspieler Maximilian Arnold gar nicht gefoult hatte.

Der Unparteiische hatte sich vom Wolfsburger und dessen, ob absichtlich oder unabsichtlich sei dahingestellt, schmerzverzerrter Reaktion vorschnell zu einer zweiten Verwarnung hinreißen lassen. Die TV-Bilder zeigten hinterher allerdings, dass nicht der VfL-Kapitän von Karazor, sondern dieser von Arnold getreten worden war. Darin liegt der Unterschied zum Fall Woltemade.

Weshalb die „Tatsachenentscheidung“ Bestand hat

Laut Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist eine Aufhebung einer Sanktion nur dann möglich, wenn eine offensichtlich irrtümliche Entscheidung vorliegt. Eine, die ohne jeden Zweifel objektiv falsch ist. Weil Karazor Arnold nicht getroffen hat, sondern umgekehrt, war Jablonski also fraglos einem Irrtum unterlegen. Diesmal ist der, wenn auch nur leichte Treffer Woltemades gegen Mitchell Weisers Knöchel unbestritten. Es liegt also kein Irrtum vor, wodurch die Strafe nicht im Nachhinein aufgehoben werden kann. Der Offensivmann bleibt gesperrt und fehlt dem VfB am Samstag bei Union Berlin.

Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erläutert die Entscheidung: „Schiedsrichter Daniel Schlager hat auf Nachfrage erklärt, dass er ein Foulspiel von Nick Woltemade geahndet hat, auch wenn er dieses nach Betrachten der Fernsehbilder im Nachhinein nur noch als fahrlässig und nicht mehr als rücksichtslos einstufen würde. Aber weiterhin als Foul. Damit hat er eine Tatsachenentscheidung getroffen. Und da der Nachweis eines offensichtlichen Irrtums des Schiedsrichters nicht geführt werden kann, war der Einspruch zurückzuweisen.“

VfB beharrt auf Fehlentscheidung

Die Stuttgarter akzeptieren die Entscheidung mit betrübten Gefühlen. Alexander Wehrle macht aus seiner Enttäuschung keinen Hehl, „weil aus unserer Sicht eben doch ein klarer Irrtum des Schiedsrichters vorlag. Nick Woltemade hat seinen Gegenspieler lediglich minimal berührt und nicht regelwidrig getroffen. Diese Situation mit einer Gelben Karte und in der Folge mit einem Platzverweis zu ahnden, hatte selbst der Schiedsrichter Daniel Schlager nach Spielende nach Ansicht der TV-Bilder als Fehler bezeichnet.“ Darum wäre es aus Sicht der VfB-Verantwortlichen folgerichtig gewesen, die Sperre Woltemades zurückzunehmen.

Für die Zukunft stellen sich für den Stuttgarter Sportvorstand dadurch zwei Fragen: „Laut den offiziellen Spielregeln gibt es derzeit vier Situationen, in denen der VAR eingreifen darf: bei einem Tor, einem Elfmeter, einer direkten Roten Karte und bei einer Spielerverwechslung. Bei einer Gelb-Roten Karte ist dagegen ein Eingreifen des VAR nicht vorgesehen. Diese Praxis sollte aus unserer Sicht überdacht werden.“

Wehrle: „Kann nicht im Sinne des Sports sein“

Platzverweise, wie im Fall Woltemade einmal mehr erwiesen, können einen wesentlichen Einfluss auf den Spielverlauf haben. „Dass den Schiedsrichtern von vorneherein die Möglichkeit genommen wird, eine Entscheidung mit solchen weitreichenden Folgen für den weiteren Spielverlauf mit den vorhandenen technischen Möglichkeiten überprüfen zu können beziehungsweise zu lassen, halten wir für diskussionswürdig.“ Weil es auch dem Ansehen der Unparteiischen schadet.

Darüber hinaus müsse auch die Doppelbestrafung aus Platzverweis und anschließender Spielsperre hinterfragt werden, wenn dieser einer eindeutigen Fehlentscheidung folgt. „Klub und Spieler werden nach einem nicht gerechtfertigten Platzverweis mit der Spielsperre erneut bestraft und geschwächt“, meint Wehrle, der seit 2022 auch Aufsichtsratsvorsitzender der DFB GmbH und Co. KG ist. „Das kann nicht im Sinne des Sports und des Fairplay sein.“

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