An diesem Montag wird sich für die Zukunft des deutschen Profifußballs Entscheidendes abspielen. Denn dann wird das Bundeskartellamt nach kicker-Informationen eine vorläufige Bewertung zur wettbewerbsrechtlichen Haltbarkeit der 50+1-Regel abgeben.
Nächster entscheidender Schritt am Montag
Die große Frage lautet für den Moment: Wie wird diese ausfallen und welche Folgen wird diese für den Status Quo haben? Dieser erlaubt nämlich Ausnahmen von der 50+1-Regel. Konkret betreffend den VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen, wo mit der Volkswagen AG und der Bayer AG jeweils ein Konzern anstelle des mitgliederbestimmten e.V. die – bei beiden alleinige – Mehrheit an der ausgegliederten Profifußball-GmbH hält. Derartige Konstellationen soll das Verbandsstatut eigentlich verhindern, indem stets 50 Prozent plus eine Stimme im Falle einer ausgegliederten Profifußball-Kapitalgesellschaft beim Verein bleiben. Allerdings hatte der Ligaverband nach jahrzehntelanger erheblicher Förderung beiden Konzernen eine Ausnahmegenehmigung erteilt, ebenso Dietmar Hopp bei der TSG Hoffenheim, wobei der Milliardär seine Stimmrechtsmehrheit mittlerweile abgegeben hat.
Eine finale Entscheidung der Behörde stellt das noch nicht dar
Die ARD-Sportschau hatte am Freitag von einem bevorstehenden Prüfungsresultat Anfang der Woche berichtet. Konkret geht es nach kicker-Recherchen um eine vorläufige Bewertung der konkreten praktischen Ausgestaltung von 50+1, die an diesem Montag publiziert werden soll. Danach erhalten sowohl die Deutsche Fußball-Liga (DFL) als auch die Vereine, die sich dem Verfahren haben beiziehen lassen, Gehör. Heißt: Eine finale Entscheidung durch die Bonner Behörde stellt das noch nicht dar, allerdings treibt das Amt das Thema damit nun schon deutlich in Richtung von Entscheidungsreife.
Denkbar ist, dass die Einschätzung noch klarer die Vereinsprägung unterstreicht, gerade auch mit Blick auf die Ausnahmen. Das zumindest hatte sich in einem Schreiben des Amtes im Mai 2024 angedeutet, das die DFL als Erfolg gefeiert hatte: „Das Bundeskartellamt hat eine weitere Bewertung zur 50+1- Regel im deutschen Profifußball getroffen und diese grundsätzlich aktuell gestärkt.“ In der Tat konnte man den 18 Seiten entnehmen, dass die Behörde die Regel trotz ihres wettbewerbsbeschränkenden Charakters akzeptieren würden, weil sie dem höheren Zweck der Vereinsprägung diene.
Zwei große Kritikpunkte an der praktischen Ausgestaltung
Allerdings gab es in diesem Brief auch zwei große Kritikpunkte an der 50+1-Praxis. Zum einen hatte das Amt die umstrittene Stimmabgabe durch Martin Kind als damaligem Geschäftsführer von Hannover 96 entgegen einer e.V.-Weisung im Investorenprozess kritisiert mit den Worten: „Dieser Vorgang wirft Fragen im Hinblick auf die konsistente Anwendung der 50+1-Regel auf“. Zum anderen thematisierten die Kartellwächter auch das Beispiel RB Leipzig: „Hierzu zählt zunächst die organisatorische Verfassung der langjährigen Lizenznehmerin RasenBallsport Leipzig GmbH, bei der in Rede steht, dass sie aufgrund einer für stimmberechtigte Neumitglieder nicht hinreichend offenen Ausgestaltung des Muttervereins RasenBallsport Leipzig e. V. die ausnahmebegründende Zielsetzung der 50+1-Regel nicht erfüllen könnte.“ Der deutsche Profifußball dürfte am Montag mit großer Aufmerksamkeit verfolgen, was da aus Bonn kommt.