50+1: Leverkusen und Wolfsburg behalten sich „rechtliche Möglichkeiten vor“

Die beiden am stärksten betroffenen Klubs, Bayer Leverkusen und der VfL Wolfsburg, kritisieren die Handlungsempfehlungen des Bundeskartellamts an die DFL zum Thema 50+1 als „bemerkenswerten Kurswechsel“ oder als „Kehrtwende“. Aus dem Fanlager kommt hingegen Zustimmung.

Fanorganisationen pro Kartellamt

Das Kartellamt hat die DFL am Montag aufgefordert, die Ausnahmeregelungen zu 50+1 abzuschaffen. Die Behörde war 2018 von der Liga aufgefordert worden, die Rechtmäßigkeit der seit Jahren geltenden Regelung zu überprüfen. Dabei kam sie aufgrund von drei Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2023 zu einer grundlegend anderen Einschätzung als im bisherigen Verlauf des seit sieben Jahren laufenden Verfahrens.

Die Regelung, den Wettbewerb zu beschränken, indem die Mitglieder eines eingetragenen Vereins die Mehrheit (50+1) an einer Kapitalgesellschaft, die am Spielbetrieb teilnimmt, halten müssen, sei nur dann kartellrechtskonform, wenn die Partizipation der Mitglieder gewährleistet sei.

Insofern seien die Ausnahmeregelungen bei Bayer Leverkusen und dem VfL Wolfsburg, wo die Konzerne 100 Prozent der Anteile halten, nicht tragbar. Bei RB Leipzig kritisierte das Kartellamt, dass es nur 23 stimmberechtigte Mitglieder gibt und rund 1000 weitere Personen lediglich als sogenannte Fördermitglieder ohne Stimmrecht aufgenommen wurden. Außerdem müsse die DFL Maßnahmen ergreifen, damit sich ein Fall wie bei Hannover 96, wo die Weisung des e.V. in der Abstimmung anscheinend übergangen wurde, nicht wiederhole.

Leverkusen und Wolfsburg drohen mit Klagen, sollte die 1999 beziehungsweise 2001 zugesagten Förderausnahmen zurückgezogen werden. Das DFL-Präsidium hat sich in der jetzigen Besetzung einstimmig für die Beibehaltung der 50+1-Regelung ausgesprochen und muss sich nun mit den Handlungsempfehlungen des Kartellamts befassen, damit die Regelung aus Sicht der Behörde kartellrechtskonform angewandt wird.

„Das Bundeskartellamt hat in seiner veröffentlichten – rechtlich unverbindlichen – Stellungnahme seine bisherige Einschätzung zur 50+1-Regelung mit Förderausnahmen grundlegend revidiert. Diese Kehrtwende und die nun vertretene Auffassung halten wir weder inhaltlich für überzeugend noch im Ergebnis für sachgerecht. Wir werden daher in engem Austausch mit sämtlichen Beteiligten die Sach- und Rechtslage umfassend erörtern, um eine tragfähige Lösung zu entwickeln. Zur Wahrung unserer Interessen behalten wir uns zudem alle rechtlichen Möglichkeiten vor“, heißt es in dem Statement aus Wolfsburg.

Bayer 04 argumentiert: „Die rechtlich unverbindliche Stellungnahme des Bundeskartellamts bedeutet einen bemerkenswerten Kurswechsel in der Frage der Rechtmäßigkeit der seit 25 Jahren bestehenden Ausnahme von der 50+1-Regel. Diese neue Einschätzung halten wir weder inhaltlich noch im Ergebnis für überzeugend. Gemeinsam mit der DFL und allen relevanten Akteuren werden wir die Sach- und Rechtslage sorgfältig prüfen und behalten uns dabei sämtliche rechtliche Optionen vor.“

In Leipzig ist man zurückhaltender, was nicht verwundert, da von der Behörde „nur“ die fehlenden Partizipationsmöglichkeiten der rund 1000 Fördermitglieder bemängelt wird: „RB Leipzig nimmt die Stellungnahme des Bundeskartellamts zur Kenntnis und wünscht sich, wie der gesamte Ligaverband, unverändert Rechtssicherheit bei der 50+1-Regelung sowie einen zeitnahen Abschluss des seit 2018 laufenden Verfahrens. In diesem Zusammenhang steht die DFL mit seinen Mitgliedern im Austausch, um die Stellungnahme des Bundeskartellamts zu bewerten und die richtigen Ableitungen zu treffen. Dabei wird es erforderlich sein, dass die 50+1 Regel konsequent und systematisch zur Anwendung kommt – und zwar für alle 36 Klubs.“

Fans: „50+1 gilt es zu schützen“

Positive Reaktionen kommen aus dem Fanlager. „Das Bundeskartellamt hat die 50+1-Regel erneut geprüft und bescheinigt der Deutschen Fußball-Liga wie erwartet Versagen. Das Ergebnis fordert nun die konsequente Umsetzung von 50+1, alles andere ist für uns nicht verhandelbar. Für uns stellt 50+1 eine wesentliche Besonderheit des deutschen Fußballs dar, die es unbedingt und mit allen Mitteln zu schützen gilt“, heißt es in einer Stellungnahme der „Fanszenen Deutschland“.

Die Fanorganisation „Unsere Kurve“ begrüßt die Einschätzung des Bundeskartellamts. Damit würden die „Mitbestimmungsrechte der Mitglieder und Fans“ untermauert. „Es ist an der DFL, die Hinweise des Kartellamts umzusetzen. Das mag eine große Herausforderung sein, aber letztlich stärkt es den deutschen Fußball und sein Alleinstellungsmerkmal – die Fans.“

Den Fans könnten im Hinblick auf den Veränderungsprozess große Bedeutung zukommen. Zwar könnten Klubs auch versuchen, mit Klagen die 50+1-Regelung generell zu kippen, damit würden sie jedoch vermutlich eine Protestwelle auslösen. Auf diese Weise verhinderten die Fans im Februar 2024 bereits den Einstieg von Investoren bei der DFL.

Das DFL-Präsidium wird sich bei seinen nächsten Sitzungen mit den Handlungsempfehlungen des Kartellamts beschäftigen, um vielleicht schon bei der nächsten Mitgliederversammlung im Herbst erste Änderungen der Satzung oder Lizenzierungsordnung präsentieren zu können. Was die Sonderregelungen für Leverkusen und Wolfsburg betrifft, ist jedoch keine schnelle Lösung zu erwarten. „Im Hinblick auf ihre wirtschaftliche und sportliche Bedeutung könnte für die Umsetzung auch ein längerer Übergangszeitraum gerechtfertigt sein“, heißt es in der Stellungnahme des Bundeskartellamts.

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