Gerichtsurteil: Köln darf Trainingszentrum am Geißbockheim ausbauen

Der 1. FC Köln hat auf dem Weg zu neuen Trainingsplätzen im Rahmen des Geißbockheim-Ausbaus einen „Meilenstein“ erreicht. Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied nach jahrelanger Hängepartie, dass der Bebauungsplan rechtens ist. Damit ist ein wichtiger Schritt geschafft, wenn auch nicht der finale.

Bebauungsplan ist rechtmäßig

Seit Jahren wird um den Ausbau des Trainingszentrums am Geißbockheim des 1. FC Köln gerungen. Ebenso lange liegen die Pläne in der Schublade. Diese sehen im Zuge des Baus eines Leistungszentrums auch neue Trainingsplätze auf der nahen Gleueler Wiese vor.

Letztere wird dem äußeren Grüngürtel im Westen der Millionenmetropole Köln zugerechnet, weshalb Naturschützer juristisch gegen die Pläne vorgingen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sprach nun am Freitag ein Urteil in dem Rechtsstreit und wies die Klagen einer Bürgerinitiative und des Naturschutzbundes Nabu Deutschland gegen den Bebauungsplan der Stadt Köln aus dem Jahr 2020 ab. Das Urteil ist endgültig, eine Revision wurde vom 7. Senat nicht zugelassen.

Es braucht dennoch Kompromisse

Für den FC ist es ein weiterer wichtiger Schritt, um den Ausbau möglichst zeitnah realisieren zu können. Schon Anfang 2027 soll der Bau des Leistungszentrums neben dem Franz-Kremer-Stadion starten. Dann fällt dem FC ein weiterer der ohnehin schon knappen Trainingsplätze weg. Nachdem bereits im Juli von der Politik eine Lösung in Form von Satellitenplätzen eine Perspektive gebracht hatte, gibt es nun auch wieder Hoffnung, stattdessen die geplanten drei neuen Trainingsplätze und ein Funktionsgebäude auf der bisher unbebauten Gleueler Wiese errichten zu können.

Wobei Präsident Jörn Stobbe in einer Medienrunde im Anschluss klarmachte, dass das Urteil nicht bedeute, dass Köln einfach ungeachtet von allen Umständen seine Optimalvorstellungen umsetzen kann. „Aber die Hoffnung, dass wir Kompromisse hinbekommen, die ist groß.“

Nun komme es darauf an, Dialoge zu führen, zum einen mit der Politik, zum anderen aber auch mit der Gegenseite, sofern diese dazu bereit ist. „Andere Städte beneiden uns um diesen Grüngürtel, deshalb müssen wir ihn schützen, verteidigen und eher ausbauen in Summe“, sagte Stobbe. Aber das sei eben auch mit neuen Trainingsplätzen für den FC möglich.

„Naturschutz und Sport. Köln kann das!“

Zu klären ist, welches Modell nun tatsächlich umgesetzt wird. „Wir schauen jetzt gemeinsam, was sich wann und wie realisieren lässt. Wir brauchen dringend Plätze“, untermauerte Stobbe. Doch es kommt eben nicht nur auf den FC an. Stobbes Wunsch: „Wenn wir es hinkriegen, dass Köln als Großstadt für Naturschutz, den Grünen Gürtel und auch für Breitensport und Olympia steht. Das halte ich für realistisch.“

Philipp Türoff, Sprecher der Geschäftsführung des 1. FC Köln, bezeichnete den Richterspruch als „Meilenstein“ für den Klub. „Sie beendet die jahrelange juristische Blockade und bestätigt unseren Weg.“ Türoff verwies noch einmal, dass es zu den Plänen des FC keine Alternative gegeben hätte: „Die Gleueler Wiese ist und bleibt die bislang einzige vollumfängliche Lösung, die unserem Nachwuchs, den FC-Frauen und unserer Verantwortung wirklich gerecht wird.“

Die Bedenken der Naturschützer ließen aber auch die FC-Verantwortlichen nicht kalt, vielmehr betonten sie, diese bei der Erweiterung ernst zu nehmen. „Wir wollen den Naturschutz, den Grüngürtel und den Sport einschließlich Breitensport stärken“, kündigte FC-Präsident Stobbe an. Geplant ist, durch eine „gezielte Überkompensation“ den Grüngürtel letztendlich zu vergrößern. „Wenn wir das gemeinsam anpacken, stärken wir beides: Naturschutz und Sport. Köln kann das!“

Kritik von Naturschutzverbänden

Kritik kam dagegen von den Klägerinnen und Klägern. „Hier wird die Bedeutung von großen intakten Grünlandflächen im Stadtbereich für ein zukünftiges lebenswertes Stadtklima und eine zwingend notwendige Klimaanpassung weiterhin massiv ignoriert und unterschätzt“, sagte Anna von Mikecz, stellvertretende Vorsitzende des Nabu-Landesverbandes NRW nach dem Urteil.

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